Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt per Formular Anmeldung/Vertrag (siehe Homepage). Das Formular wird der Spielgruppen-Leitung per E-Mail oder Papier zugestellt. Die Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt. Das Einreichen der Anmeldung garantiert noch keinen Platz in der Spielgruppe. Eine definitive Zusage erfolgt durch die Spielgruppen-Leitung.
Vertrag
Durch die definitive Zusage der Spielgruppen-Leitung wird der Vertrag verbindlich für das ganze Spielgruppenjahr, ausser er wird fristgerecht gekündigt (siehe Kündigung).
Der erste Monat gilt als Probezeit. Bei einem Vertragsrücktritt der Eltern vor Beginn des Spielgruppenjahres oder während der Probezeit, ist die Hälfte des Betrages für das 1. Quartal geschuldet.
Bei Auffälligkeiten des Kindes oder Schwierigkeiten während der Probezeit kann die Spielgruppen-Leitung ein Kind von der Teilnahme an der Spielgruppe ausschliessen. In diesem Falle werden eventuell bereits geleistete Zahlungen den Eltern rückerstattet.
Kündigung
Eine Kündigung während des Jahres ist schriftlich auf Ende eines Quartals unter Berücksichtigung einer zweimonatigen Kündigungsfrist möglich. Der Vertrag kann erstmals nach Ablauf des ersten Quartals gekündigt werden, also per Ende Januar. Bei Kündigungen werden die Rechnungen bis zum Ende der Kündigungsfrist geschuldet.
Der Vertrag läuft automatisch auf Ende des Spielgruppenjahres aus.
Eintritt
Stichtag ist der 31. Juli. Kinder, die bis zu diesem Datum 2 Jahre alt sind, dürfen im darauffolgenden August in der Spielgruppe starten.
Eintritte während des laufenden Spielgruppenjahres sind möglich, sofern freie Plätze vorhanden sind.
Spielgruppenjahr
Das Spielgruppenjahr ist identisch mit dem Schuljahr der Kreisschule Safenwil/Walterswil und dauert vom 01.08. - 31.07. des Folgejahres.
Spielgruppenstart ist jeweils in der 2. Schulwoche nach den Sommerferien und endet ebenfalls eine Woche vor den regulären Sommerferien.
Ferien und Feiertage richten sich nach der Kreisschule Safenwil/Walterswil.
Den Ferienplan finden Sie unter: www.schule-sawa.ch
Kosten
· Gwunderland (drinnen und draussen)
Ein Spielgruppenbesuch pro Woche im Gwunderland kostet CHF 225 im Quartal.
· Gwunderwald (Waldspielgruppe)
Ein Spielgruppenbesuch pro Woche im Wald kostet CHF 240 im Quartal.
Der Betrag ist jeweils vor Beginn des Quartals fällig und unabhängig von der Anwesenheit des Kindes zu bezahlen.
Ab der 2. Mahnung wird eine Mahngebühr von mind. CHF 20. erhoben. Bei Nichtzahlung wird das Kind von der Spielgruppe ausgeschlossen und allenfalls eine Betreibung eingeleitet.
Gruppen
Die Gruppen bestehen aus mindestens 8 und maximal 12 Kindern. Wird die Mindestanzahl nicht erreicht, liegt der Entscheid bei der Spielgruppenleitung, ob die Gruppe trotzdem durchgeführt wird oder nicht. Alle Spielgruppen werden mit einer Doppelleitung geführt. Bei speziellen Anlässen oder Ausflügen ist die Mithilfe der Eltern erwünscht.
Ausfall
Bei Krankheit oder Unfall der Spielgruppenleiterin kann ein Spielgruppen-Halbtag ausfallen und wird nicht rückvergütet. Nach Möglichkeit wird eine Vertretung aufgeboten um die Ausfallstunden so gering als möglich zu halten. Erst bei einem längeren Ausfall der Spielgruppenleiterin werden die Beiträge anteilsmässig rückerstattet. Kann die Spielgruppe wegen höherer Gewalt (Epidemie, Naturgewalt und Ähnliches) nicht stattfinden, werden keine Beiträge rückvergütet.
Versicherung
Die Unfall- und Haftpflichtversicherung des Kindes ist Sache der Eltern.
SPIELGRUPPE
Gwunderzwerge
Dorfstrasse 2
5745 Safenwil