Spielgruppe gwunderzwerge - agb


Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder online und wird nach Eingang berücksichtigt. Sie ist verbindlich für das ganze Spielgruppenjahr. Der erste Monat ist Probezeit.

Bei einem Vertragsrücktritt vor Beginn des Spielgruppenjahres oder während der Probezeit, verrechnen wir eine Umtriebsgebühr in Höhe von 60.- Fr.

 

Kündigung

Eine Kündigung während des Jahres ist nur schriftlich auf Ende eines Quartals möglich unter Berücksichtigung einer zwei-monatigen Kündigungsfrist.

Bei nicht einhalten der Kündigungsfrist wird das laufende Quartal vollumfänglich verrechnet und das darauffolgende Quartal zu 50%. Der Vertrag läuft automatisch auf Ende des Spielgruppenjahres aus.

 

Spielgruppenjahr

Das Spielgruppenjahr ist identisch mit dem Schuljahr der Kreisschule Safenwil/Walterswil und dauert vom 1. August bis 31. Juli des darauffolgenden Jahres.

Spielgruppenstart ist jeweils in der 2. Schulwoche nach den Sommerferien und endet ebenfalls  eine Woche vor den regulären Sommerferien.

Ferien und Feiertage richten sich nach der Kreisschule Safenwil/Walterswil.

Den Ferienplan finden Sie unter: www.schule-sawa.ch

 

Eintritt

Stichtag ist der 31. Juli. Kinder, die bis zu diesem Datum 2 Jahre alt sind, dürfen im darauffolgenden August in der Spielgruppe starten.

Eintritte während des laufenden Spielgruppenjahres sind möglich, sofern freie Plätze vorhanden sind.

 

Kosten

·      Gwunderland (drinnen und draussen)

Ein Spielgruppenbesuch pro Woche im Gwunderland kostet 215.- Fr im Quartal.

 

·      Gwunderwald (Waldspielgruppe)

Ein Spielgruppenbesuch pro Woche im Wald kostet 240.- Fr. im Quartal.

 

Auf den 3. und jeden weiteren Spielgruppenbesuch pro Woche erhalten Sie einen Rabatt von 10 %. Diese Preisreduktion gilt auch für Geschwister.

Der Betrag ist jeweils vor Beginn des Quartals fällig und unabhängig von der Anwesenheit des Kindes zu bezahlen.

Ab der 2. Mahnung wird eine Mahngebühr von 20.- Fr. erhoben. Bei Nichtzahlung wird das Kind von der Spielgruppe ausgeschlossen und allenfalls eine Betreibung eingeleitet.

 

Gruppen

Die Gruppen bestehen aus mindestens 6 und maximal 12 Kindern. Wird die Mindestanzahl nicht erreicht, liegt der Entscheid bei der Spielgruppenleitung, ob die Gruppe trotzdem durchgeführt wird oder nicht. Eine ausgebildete Spielgruppenleiterin begleitet die Gruppen. Ab 9 Kindern ist eine weitere Begleitperson anwesend. Bei speziellen Anlässen oder Ausflügen ist die Mithilfe der Eltern erwünscht.

 

Ausfall

Bei Krankheit oder Unfall der Spielgruppenleiterin kann ein Spielgruppen-Halbtag ausfallen und wird nicht rückvergütet. Nach Möglichkeit wird eine Vertretung aufgeboten um die Ausfallstunden so gering als möglich zu halten. Erst bei einem längeren Ausfall der Spielgruppenleiterin werden die Beiträge anteilsmässig rückerstattet. Kann die Spielgruppe wegen höherer Gewalt (Epidemie, Naturgewalt und Ähnliches) nicht stattfinden, werden keine Beiträge rückvergütet.

 

Versicherung

 

Die Unfall- und Haftpflichtversicherung des Kindes ist Sache der Eltern.